Ja. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke ist die Fahrt kostenfrei.
Auch die Begleitperson kann kostenfrei mitfahren, wenn das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
Ja. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke ist die Fahrt kostenfrei.
Auch die Begleitperson kann kostenfrei mitfahren, wenn das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.