Ein Fahrzeug gilt bei uns nur dann als PKW, wenn es im Fahrzeugschein ausdrücklich als PKW zur Personenbeförderung zugelassen ist.
Alle Fahrzeuge, die nicht als PKW zugelassen sind, z. B.:
- Lieferwagen / Kastenwagen
- Transporter
- Fahrzeuge mit LKW- oder N1-Zulassung
- Wohnmobile
Diese müssen als Großfahrzeug gebucht werden. Im Fahrzeugschein erkennst du diese Fahrzeuge an dem Eintrag "Fahrzeug zur Güterbeförderung".
Spielt die Größe oder das Aussehen des Fahrzeugs eine Rolle?
Nein. Entscheidend ist ausschließlich die Eintragung im Fahrzeugschein, nicht die Fahrzeuggröße oder Optik.
Was passiert bei einer falschen Buchung?
Wird bei der Kontrolle festgestellt, dass das Fahrzeug nicht als PKW zugelassen ist, muss das Ticket noch einmal neu zum aktuellen Preis bezahlt werden.